Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für den Gründienst
1. Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist für Daueraufträge beträgt ein Monat für beide Vertragspartner.
2. Fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung kann erfolgen bei mangelnder Auftragsausführung, welche trotz Setzen einer Nachfrist nicht erfüllt wird. Bei Zahlungsverzug lt. den Zahlungsbedingungen, wenn trotz eingeschriebener Mahnung und einer Nachfrist von 14 Tagen keine Zahlung erfolgt ist.
3. Haftung
Die Haftung für Schäden, welche durch unsere Firma entstanden sind, kann nur im Rahmen
unserer Betriebshaftpflichtversicherung, bzw. Kfz-Haftpflicht übernommen werden.
4. Schlüssel
Schlüssel werden zweifach dem Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Verlust wird nur der Wert des Einzelschlüssels ersetzt.
5. Mäharbeiten
5) Die Mäharbeiten erfolgen ca. lt. Auftragsintervalle, welche aufgrund von Witterungseinflüssen (anhaltendes Regenwetter oder auch Trockenheit) verlängert werden können. Einsätze vor dem 31. März und nach dem 1. November, werden pro Durchführung in Regie verrechnet, ausgenommen ist einmal Laubrechen (im Auftrag enthalten) vor Wintereinbruch.
6. Heckenschnitt
Der Heckenschnitt wird nach Auftragsintervalle, bzw. nach Bedarf (bei Behinderungen auf Gehwegen) durchgeführt.
7. Preise
Die Preise gelten als variabel und werden jährlich nach dem Faktor für Gebäudereiniger lt. der paritätischen Kommission korrigiert, sofern keine Preis-Klausel im Auftrag vereinbart wurde.
8. Verrechnung
Die Verrechnung des Saisonpauschalpreises erfolgt monatlich von April bis Oktober zu 7 gleichen Teilen, unabhängig der Durchführungen. Bei Vollbetreuung eines Objektes kann die Saisonpauschale auch in 12 gleichen Teilen verrechnet werden.
9. Zahlungsbedingungen
- 14 Tage 3 % Skonto
- 30 Tage netto
- Verzugszinsen 1 % pro Monat
Stand: 01.04.2022
Geschäftsbedingungen für den Winterdienst
1. Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist für Daueraufträge beträgt ein Monat für beide Vertragspartner.
2. Fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung kann erfolgen bei mangelnder Auftragsausführung, welche trotz Setzen einer Nachfrist nicht erfüllt wird. Bei Zahlungsverzug lt. den Zahlungsbedingungen, wenn trotz eingeschriebener Mahnung und einer Nachfrist von 14 Tagen keine Zahlung erfolgt ist.
3. Haftung
Die Haftung für Schäden, welche durch unsere Firma entstanden sind, kann nur im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung, bzw. Kfz-Haftpflicht übernommen werden, wobei die Haftung für Personenschäden im Rahmen des Winterdienstes nach§ 93 StVO beim Auftragnehmer gegeben ist, sofern keine Meldepflicht nach Punkt 6. für den Auftraggeber bestanden hat. Absolut keine Haftung gibt es für Beschädigungen an Randleisten und sonstigen Flächen (Asphalt, Pflasterungen, Wiesen usw.), sowie für einzelne Sträucher. Auch übernehmen wir keine Verpflichtungen für die Sichtbarkeit von Parkplatzkennzeichnungen. Die Vollkehrung gilt nicht für Rinnen, sonstige Entwässerungseinrichtungen und Rasenflächen!
4. Schlüssel
Schlüssel werden zweifach dem Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt.
Bei Verlust wird nur der Wert des Einzelschlüssels ersetzt.
5. Streugut
Streugut wird bei größeren Objekten frei zugängig (meist Müllplatz) gelagert und ist auch für andere Objekte zu verwenden.
6. Winterdiensteinsatz
Der Winterdiensteinsatz erfolgt ab ca. 5 cm Neuschnee (Schneeräumung), bzw. nach den Bestimmungen des§ 93 STVO, wonach auch die Vertragserfüllung bestimmt wird. Lokale, besondere Umstände müssen bei Gefahr in Verzug an den Auftragnehmer gemeldet werden (Trockenperiode aber durch Tauwasser wird Eisfläche gebildet, drohende Dachlawine über Gehsteig). Einsätze vor dem 1. November und nach dem 31. März werden pro Anfahrt zu 1/16 der Saisonpauschale verrechnet.
7. Dachlawinenwarnung
Warnstangen, -schilder und dgl. werden vom Auftraggeber beigestellt oder vom Auftragnehmer extra verrechnet.
8. Katastrophenalarm
Katastrophenalarm aufgrund großer Schneemengen setzt den Pauschalauftrag außer Kraft und die Beseitigung (Schneeabfuhr) der Schneemassen wird in Regie verrechnet wobei dies in einem angemessenen Zeitraum zu erfolgen hat.
9. Preise
Preise gelten als variabel und werden jährlich nach dem Faktor für Gebäudereiniger lt. der paritätischen Kommission korrigiert, sofern keine Preis-Klausel im Auftrag vereinbart wurde.
10. Verrechnung
Die Verrechnung des Saisonpauschalpreises erfolgt monatlich von November bis März zu 5 gleichen Teilen unabhängig der Schneemengen (ausgenommen bei Katastrophenalarm) und der Durchführungen. Bei Vollbetreuung eines Objektes kann die Saisonpauschale auch in 12 gleichen Teilen verrechnet werden.
11. Zahlungsbedingungen
- 14 Tage 3 % Skonto
- 30 Tage netto
- Verzugszinsen 1 % pro Monat
Stand: Februar 2020
Geschäftsbedingungen für die Reinigung
1. Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist für Daueraufträge beträgt ein Monat für beide Vertragspartner.
2. Fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung kann erfolgen bei mangelnder Auftragsausführung, welche trotz Setzen einer Nachfrist nicht erfüllt wird. Bei Zahlungsverzug lt. den Zahlungsbedingungen, wenn trotz eingeschriebener Mahnung und einer Nachfrist von 14 Tagen keine Zahlung erfolgt ist.
3. Haftung
Die Haftung für Schäden, welche durch unsere Firma entstanden sind, kann nur im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung übernommen werden.
4. Leistungsverpflichtung
Die Leistungsverpflichtung für die Unterhaltsreinigung besteht nur für normale Verschmutzung, Reinigungen nach Professionisten werden nach Aufwand extra verrechnet, sowie Reinigungen von ekelerregenden Verschmutzungen.
5. Schlüssel
Schlüssel werden zweifach dem Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt und können an die jeweiligen Mitarbeiter/innen ausgehändigt werden. Bei Verlust wird nur der Wert des Einzelschlüssels ersetzt.
6. Preise
Preise gelten als variabel und werden jährlich nach dem Faktor für Gebäudereiniger lt. der paritätischen Kommission korrigiert, sofern im Auftrag keine Preisklausel vereinbart ist. Saisonpauschalpreise werden in monatlichen Teilbeträgen innerhalb der Saison oder zu 1/12 unabhängig von den Durchführungen, in Rechnung gestellt.
7. Leistungsfreie Tage
Leistungsfreie Tage, wie Feiertage oder Festtage, werden bei Monatspauschalen nicht in Abzug gebracht. Urlaubssperren sind in den Monatspauschalen berücksichtigt, sofern lt. Angebot oder Auftrag keine andere Klausel enthalten ist. Bei ein- oder zweimaliger Reinigung pro Woche werden leistungsfreie Tage am Vortag oder am darauffolgenden Tag ersetzt.
8. Änderungen der Geschäftsbedingungen
Änderungen der Geschäftsbedingungen können durch die Fa. Lesal Reinigung-Service GmbH jederzeit durchgeführt werden und haben nur in der aktuellen Form Gültigkeit.
9. Zahlungsbedingungen
- 14 Tage 3 % Skonto
- 30 Tage netto nach Rechnungserhalt
- Verzugszinsen 1 % pro Monat
Stand: Februar 2020